Branche
Spielzeug
Die neue Spielzeugsicherheitsverordnung (EU) 2025/2509 schreibt einen Digitalen Produktpass für jedes auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Spielzeug vor. Sie wurde am 25. November 2025 angenommen und trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Die DPP-Pflicht gilt ab 1. August 2030; einige Artikel (Marktaufsicht, Sicherheitsbewertungen) gelten früher.
AngenommenGilt ab 1. August 2030 (DPP); Verordnung in Kraft seit 1. Januar 2026Verordnung (EU) 2025/2509 (Spielzeugsicherheitsverordnung)
Wichtige Termine
25. November 2025
Spielzeugsicherheitsverordnung (EU) 2025/2509 angenommen.
12. Dezember 2025
Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
1. Januar 2026
Verordnung tritt in Kraft.
1. August 2028
Gestärkte Marktaufsichtsbefugnisse beginnen zu gelten.
1. August 2030
Volle Pflicht zum Digitalen Produktpass für alle Spielzeuge.
Erforderliche Datenpunkte
- Eindeutige Produkt-ID und Modell
- Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter
- Sicherheitsbewertungsergebnisse
- Beschränkte Stoffe (Anhänge)
- Altersempfehlung und Warnhinweise
- Elektrische Sicherheit (bei Stromanschluss)
- Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
- Baupläne für Wartung und Reparatur
Zulässige Datenträger
QR-Code oder Data Matrix (verpflichtend)Optional: NFC für vernetztes Spielzeug
Schwellenwerte & Ausnahmen
- Antike Sammelspielzeuge, die nicht für Kinder unter 14 bestimmt sind, sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.
- KMU erhalten zusätzliche Zeit und technische Unterstützung für die DPP-Umsetzung.
Offene Fragen
- Genaue technische Spezifikation für den Spielzeug-DPP (delegierter Rechtsakt erwartet 2028).
- Integration mit bestehenden Normen (EN 71-Serie) und Testberichten.