Zum Hauptinhalt springen

Branche

Batterien

Die Batterieverordnung ist das erste EU-Instrument, das einen Digitalen Produktpass vorschreibt. Die CO2-Fußabdruckerklärung für EV-Batterien gilt seit 18. Februar 2026; die volle DPP-Pflicht für erfasste Batterien gilt ab 18. Februar 2027. Die Kommission veröffentlichte im August 2025 operationelle Leitlinien.

In KraftGilt ab 18. Februar 2027 (voller DPP); CO2-Fußabdruckpflicht in KraftVerordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung)

Wichtige Termine

  1. 18. August 2023

    Batterieverordnung tritt in Kraft.

  2. 18. Februar 2024

    Die meisten allgemeinen Pflichten beginnen zu gelten.

  3. 18. August 2024

    Sorgfaltspflicht- und CO2-Fußabdruckregeln für EV-Batterien starten stufenweise.

  4. 18. August 2025

    Operationelle Leitlinien der Kommission für den Batterie-DPP veröffentlicht.

  5. 18. Februar 2026

    CO2-Fußabdruckerklärungspflicht für EV-Batterien gilt.

  6. 18. Februar 2027

    Volle Pflicht zum Digitalen Produktpass für erfasste Batterien.

Erforderliche Datenpunkte

  • Eindeutige Batterie-ID (UBI)
  • Hersteller- und Chargendaten
  • Chemie und Zellzusammensetzung
  • Besorgniserregende Stoffe (REACH)
  • CO2-Fußabdruck pro funktionale Einheit
  • Rezyklatanteil (Kobalt, Lithium, Nickel, Blei)
  • Leistungs- und Haltbarkeitskennzahlen
  • Gesundheitszustand (im Betrieb) für EV- und Industriebatterien
  • Demontage- und Zerlegeanleitungen
  • Zielwerte für Recyclingeffizienz
  • Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnungsdaten

Zulässige Datenträger

QR-Code (verpflichtend, auf dem Batterielabel)Permanente Batterie-ID (QR-verknüpft)

Schwellenwerte & Ausnahmen

  • Portable Batterien unter 2 kWh sind von der DPP-Pflicht ausgenommen, unterliegen aber anderen Anforderungen der Batterieverordnung.
  • KMU profitieren von verlängerten Fristen und vereinfachter Sorgfaltspflicht nach Art. 48.
  • Zweitleben- und wiederverwendete Batterien tragen einen eigenen DPP, der auf den Originalpass verweist.

Offene Fragen

  • Endgültige technische CEN-CENELEC-Spezifikation für die Eindeutige Batterie-ID (Arbeitsgegenstand im JTC 24).
  • Interoperabilität zwischen dem Batterie-DPP (Catena-X Datenraum) und der horizontalen ESPR-DPP-Infrastruktur.
  • Gegenseitige Anerkennung mit britischen und US-amerikanischen Batteriepass-Regelungen.