Branche
Batterien
Die Batterieverordnung ist das erste EU-Instrument, das einen Digitalen Produktpass vorschreibt. Die CO2-Fußabdruckerklärung für EV-Batterien gilt seit 18. Februar 2026; die volle DPP-Pflicht für erfasste Batterien gilt ab 18. Februar 2027. Die Kommission veröffentlichte im August 2025 operationelle Leitlinien.
Wichtige Termine
18. August 2023
Batterieverordnung tritt in Kraft.
18. Februar 2024
Die meisten allgemeinen Pflichten beginnen zu gelten.
18. August 2024
Sorgfaltspflicht- und CO2-Fußabdruckregeln für EV-Batterien starten stufenweise.
18. August 2025
Operationelle Leitlinien der Kommission für den Batterie-DPP veröffentlicht.
18. Februar 2026
CO2-Fußabdruckerklärungspflicht für EV-Batterien gilt.
18. Februar 2027
Volle Pflicht zum Digitalen Produktpass für erfasste Batterien.
Erforderliche Datenpunkte
- Eindeutige Batterie-ID (UBI)
- Hersteller- und Chargendaten
- Chemie und Zellzusammensetzung
- Besorgniserregende Stoffe (REACH)
- CO2-Fußabdruck pro funktionale Einheit
- Rezyklatanteil (Kobalt, Lithium, Nickel, Blei)
- Leistungs- und Haltbarkeitskennzahlen
- Gesundheitszustand (im Betrieb) für EV- und Industriebatterien
- Demontage- und Zerlegeanleitungen
- Zielwerte für Recyclingeffizienz
- Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnungsdaten
Zulässige Datenträger
Schwellenwerte & Ausnahmen
- Portable Batterien unter 2 kWh sind von der DPP-Pflicht ausgenommen, unterliegen aber anderen Anforderungen der Batterieverordnung.
- KMU profitieren von verlängerten Fristen und vereinfachter Sorgfaltspflicht nach Art. 48.
- Zweitleben- und wiederverwendete Batterien tragen einen eigenen DPP, der auf den Originalpass verweist.
Offene Fragen
- Endgültige technische CEN-CENELEC-Spezifikation für die Eindeutige Batterie-ID (Arbeitsgegenstand im JTC 24).
- Interoperabilität zwischen dem Batterie-DPP (Catena-X Datenraum) und der horizontalen ESPR-DPP-Infrastruktur.
- Gegenseitige Anerkennung mit britischen und US-amerikanischen Batteriepass-Regelungen.