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Digitaler Produktpass für Batterien
Die Batterieverordnung ist das erste EU-Instrument, das einen Digitalen Produktpass vorschreibt. Die CO2-Fußabdruckerklärung für EV-Batterien wird um Anfang 2026 erwartet; die volle DPP-Pflicht für erfasste Batterien gilt ab 18. Februar 2027. Die Kommission veröffentlichte im August 2025 operationelle Leitlinien.
Wichtige Termine
18. August 2023
Batterieverordnung tritt in Kraft.
18. Februar 2024
Die meisten allgemeinen Pflichten beginnen zu gelten.
18. August 2024
Sorgfaltspflicht- und CO2-Fußabdruckregeln für EV-Batterien starten stufenweise.
18. August 2025
Operationelle Leitlinien der Kommission für den Batterie-DPP veröffentlicht.
Anfang 2026 (erwartet)
EV-Batterie-CO2-Fußabdruckerklärung gilt 12 Monate nach Inkrafttreten des Methodik-Rechtsakts der Kommission.
18. Februar 2027
Volle Pflicht zum Digitalen Produktpass für erfasste Batterien.
Erforderliche Datenpunkte
- Eindeutige Batterie-ID (UBI)
- Hersteller- und Chargendaten
- Chemie und Zellzusammensetzung
- Besorgniserregende Stoffe (REACH)
- CO2-Fußabdruck pro funktionale Einheit
- Rezyklatanteil (Kobalt, Lithium, Nickel, Blei)
- Leistungs- und Haltbarkeitskennzahlen
- Gesundheitszustand (im Betrieb) für EV- und Industriebatterien
- Demontage- und Zerlegeanleitungen
- Zielwerte für Recyclingeffizienz
- Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnungsdaten
Zulässige Datenträger
Schwellenwerte und Ausnahmen
- Portable Batterien unter 2 kWh sind von der DPP-Pflicht ausgenommen, unterliegen aber anderen Anforderungen der Batterieverordnung.
- KMU profitieren von verlängerten Fristen und vereinfachter Sorgfaltspflicht nach Art. 48.
- Zweitleben- und wiederverwendete Batterien tragen einen eigenen DPP, der auf den Originalpass verweist.
Offene Fragen
- Endgültige technische CEN-CENELEC-Spezifikation für die Eindeutige Batterie-ID (Arbeitsgegenstand im JTC 24).
- Interoperabilität zwischen dem Batterie-DPP (Catena-X Datenraum) und der horizontalen ESPR-DPP-Infrastruktur.
- Gegenseitige Anerkennung mit britischen und US-amerikanischen Batteriepass-Regelungen.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann wird der Digitale Produktpass für Batterien verpflichtend?
Die volle DPP-Pflicht für erfasste Batterien gilt ab dem 18. Februar 2027 gemäß der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Die CO2-Fußabdruckerklärung für EV-Batterien gilt gesondert, 12 Monate nach Inkrafttreten des Methodik-Rechtsakts der Kommission zum CO2-Fußabdruck, voraussichtlich um Anfang 2026.
Welche Verordnung führt den Digitalen Produktpass für Batterien ein?
Die Verordnung (EU) 2023/1542, die EU-Batterieverordnung – das erste EU-Instrument, das einen Digitalen Produktpass vorschreibt. Sie trat am 18. August 2023 in Kraft, und die Kommission veröffentlichte im August 2025 operationelle Leitlinien für den Batterie-DPP.
Welche Batterien benötigen einen Digitalen Produktpass?
Erfasste Batterien müssen einen DPP tragen. Portable Batterien unter 2 kWh sind von der DPP-Pflicht ausgenommen, unterliegen aber weiterhin anderen Anforderungen der Batterieverordnung. Zweitleben- und wiederverwendete Batterien tragen einen eigenen DPP, der auf den Originalpass verweist.
Welche Daten enthält ein Digitaler Produktpass für Batterien?
Unter anderem: eine Eindeutige Batterie-ID (UBI); Hersteller- und Chargendaten; Chemie und Zellzusammensetzung; besorgniserregende Stoffe (REACH); CO2-Fußabdruck pro funktionale Einheit; Rezyklatanteil (Kobalt, Lithium, Nickel, Blei); Leistungs-, Haltbarkeits- und Gesundheitszustandskennzahlen; Demontageanleitungen; Zielwerte für Recyclingeffizienz; sowie Konformitäts-/CE-Daten.
Wie wird auf den Digitalen Produktpass für Batterien zugegriffen?
Über einen auf dem Batterielabel verpflichtenden QR-Code, der mit einer permanenten Batterie-ID verknüpft ist.
