Verordnung
ESPR, der Rahmen für den digitalen Produktpass
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 ist der Rechtsrahmen, unter dem der digitale Produktpass für die meisten physischen Güter auf dem EU-Binnenmarkt eingeführt wird. Sie ersetzte die Ökodesign-Richtlinie von 2009 und trat am 18. Juli 2024 in Kraft.
In KraftGilt ab 18. Juli 2024 (Rahmen), sektorspezifische Pflichten treten schrittweise per delegiertem Rechtsakt in KraftAnwendungsbereich
Die ESPR gilt für nahezu alle in der EU verkauften physischen Güter, mit Ausnahme von Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln, lebenden Organismen und Produkten, die unter andere eigene Regelungen fallen.
Der Arbeitsplan 2025 bis 2030
Am 15. April 2025 verabschiedete die Kommission den ersten ESPR-Arbeitsplan für den Zeitraum 2025 bis 2030. Er benennt die erste Welle prioritärer Produkte, die über delegierte Rechtsakte Ökodesign-Anforderungen und damit einen DPP erhalten.
Prioritäre Produktgruppen:
- Fertigprodukte:Textilien (Schwerpunkt Bekleidung), Möbel, Reifen, Matratzen.
- Zwischenprodukte:Eisen und Stahl, Aluminium.
- Energieverbrauchsrelevante Produkte: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Fernseher, kleine Elektrogeräte.
- Horizontale Maßnahmen: Regeln zur Reparierbarkeit und zur Vernichtung unverkaufter Produkte.
Nicht im ersten Plan (aber für eine spätere Aufnahme in Prüfung): Chemikalien (Studie Ende 2025 abgeschlossen) und Schuhe (Studie bis Ende 2027). Sektorspezifische Verordnungen decken Batterien, Bauprodukte, Spielzeug und Reinigungsmittel gesondert ab.
Wie aus Pflichten konkrete Vorgaben werden
Die ESPR ist ein Rahmen. Konkrete Pflichten, welche Datenpunkte, welcher Datenträger, welche Fristen, werden je Produktgruppe durch delegierte Rechtsakte festgelegt, die die Kommission nach einer Folgenabschätzung und öffentlichen Konsultation erlässt. Die ersten formellen delegierten Rechtsakte werden Anfang 2027 erwartet.
Das zentrale EU-DPP-Register
Artikel 13 der ESPR verpflichtet die Kommission, ein zentrales Register für den digitalen Produktpass einzurichten, bis zum 19. Juli 2026, 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung. Dies ist eine Infrastrukturfrist der Kommission, keine Compliance-Frist für Unternehmen.
Das Register ist ein Index, kein Datenspeicher. Es enthält keine Passinhalte. Anhand einer über einen Datenträger aufgelösten Produktkennung (in der Regel eine GS1-Digital-Link-URL) verweist es darauf, wo die Passdaten vom Hersteller oder seinem beauftragten DPP-Dienstleister gehostet werden. Sobald das Register in Betrieb ist, registrieren die Wirtschaftsakteure jeden Pass darin; der erste Sektor mit einer Registrierungspflicht sind Batterien, ab dem 18. Februar 2027.
Eingeführte Kerninstrumente
- Digitaler Produktpass (DPP), strukturierte, maschinenlesbare Produktdaten, die über einen Datenträger zugänglich sind.
- Leistungs- und Informationsanforderungen, Mindestschwellen für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Energieverbrauch und Rezyklatanteil.
- Vernichtung unverkaufter Waren, Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe; gilt für große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026 und für mittlere Unternehmen ab dem 19. Juli 2030.
- Umweltorientierte öffentliche Beschaffung, verbindliche Anforderungen für öffentliche Auftraggeber in erfassten Kategorien.
Primärquellen
- Verordnung (EU) 2024/1781 auf EUR-Lex.
- ESPR-Umsetzungsportal (Europäische Kommission).
Häufig gestellte Fragen
Was ist die ESPR?
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 ist der EU-Rahmen, unter dem der Digitale Produktpass für die meisten auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr gebrachten physischen Güter eingeführt wird. Sie ersetzte die Ökodesign-Richtlinie von 2009 und trat am 18. Juli 2024 in Kraft.
Macht die ESPR selbst den Digitalen Produktpass verpflichtend?
Nein. Die ESPR ist eine Rahmenverordnung. Konkrete DPP-Pflichten – welche Datenpunkte, welcher Datenträger und welche Fristen – werden je Produktgruppe durch delegierte Rechtsakte festgelegt, die die Kommission nach einer Folgenabschätzung und öffentlichen Konsultation erlässt. Die ersten formellen delegierten Rechtsakte werden Anfang 2027 erwartet.
Welche Produkte erfasst die ESPR?
Die ESPR gilt für nahezu alle in der EU verkauften physischen Güter, mit Ausnahme von Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln, lebenden Organismen und Produkten, die bereits unter andere eigene Regelungen fallen.
Wann wird das EU-Register für den Digitalen Produktpass verfügbar sein?
Artikel 13 der ESPR verpflichtet die Kommission, bis zum 19. Juli 2026, 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, ein zentrales Register für den Digitalen Produktpass einzurichten. Dies ist eine Infrastrukturfrist der Kommission, keine Compliance-Frist für Unternehmen.
Welche Produktgruppen werden zuerst priorisiert?
Der ESPR-Arbeitsplan 2025 bis 2030 (verabschiedet am 15. April 2025) priorisiert Fertigprodukte wie Textilien, Möbel, Reifen und Matratzen sowie die Zwischenprodukte Eisen und Stahl und Aluminium. Batterien, Bauprodukte, Spielzeug und Reinigungsmittel werden unter ihren eigenen gesonderten Regeln geregelt.
